Nach der Kontaktaufnahme und Anmeldung im Rahmen der telefonischen Sprechstunde erfolgt die Vereinbarung einer:
Psychotherapeutischen Sprechstunde
Die Therapie beginnt mit einem Erstgespräch, der “psychotherapeutischen Sprechstunde”.
In dieser Sprechstunde erfahren Sie, wie die psychischen Beschwerden einzuschätzen sind. Sie dient einer ersten fachlichen Einschätzung und ist Grundbedingung einer ambulanten Psychotherapie. Für Kinder- und Jugendliche können insgesamt bis zu 5 psychotherapeutische Sprechstunden durchgeführt werden.
Die anschließenden zwei bis sechs Sitzungen (“probatorische Sitzungen”) dienen als weitere “Kennenlernstunden”.
Die Sitzungen finden in der Regel einmal wöchentlich statt und dauern normalerweise 50 Minuten. Ihre/Deine Daten und die Inhalte der Gespräche unterliegen der Schweigepflicht.
Kosten und Abrechnung
Die Therapie erfolgt für gesetzlich Versicherte aller Kassen, Privatversicherte und Beihilfeberechtigte.
Selbstzahler/Coaching
Selbstverständlich ist es auch möglich, die Kosten einer Psychotherapie selbst zu übernehmen. Auch hier richten sich die Kosten nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Dies gilt ebenso bei Coaching- und Beratungssitzungen.